Teilnahmebedingungen

Wer kann mitmachen und welche Beiträge können eingereicht werden?


Bewerben können sich deutsch- und polnischsprachige Journalisten, Sender, Redaktionen und Verlage aus Deutschland und Polen mit Beiträgen und Sendungen aus Hörfunk, Fernsehen oder Presse, die bereits in Deutschland und/oder in Polen gesendet, gedruckt oder im Internet verbreitet wurden. Beiträge können in den Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen eingereicht werden. Internet-Beiträge sollen je nach Schwerpunkt des Beitrags (Text, Ton, Bild) in entsprechender Kategorie angemeldet werden.

 

Jeder Journalist kann nur einen Beitrag einsenden (keine Serien). Für Sender und Verlage gilt pro Sparte maximal ein Beitrag, der bei Hörfunk und Fernsehen 60 Minuten nicht überschreiten darf.


Die Veröffentlichungen müssen erstmalig zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2011 gesendet, gedruckt oder im Internet erschienen sein.


Bis wann können Beiträge eingereicht werden?


Einsendeschluss ist der 15. Januar 2012. Es gilt das Datum des Poststempels.
Einsendeadresse für Beiträge aus Deutschland ist die Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam; Presse- und Informationsamt.

In die Wertung kommen nur folgende Beiträge:
PRINTMEDIEN (sowohl gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel als auch reine Online-Artikel):
1. Digitalisiert:
als eingescannter Text auf DVD/CD (zulässige Formate: PDF)
oder
als Datei der elektronischen Fassung von der Website oder dem Portal Ihrer Redaktion ebenfalls auf DVD/CD (zulässige Formate: PDF)
oder
in Form eines Links auf DVD/CD, der auf die Internetseite mit der Publikation führt, plus einer Textfassung in den Formaten PDF oder HTML (dies gilt nur für Texte, die lediglich online erschienen sind)

in zweifacher Kopie

oder

2. Im Original oder als lesbare Papierkopie des Originals.
Die Papierversion schicken Sie bitte in 2-facher Ausfertigung.

RADIO- und TV-BEITRÄGE (Antenne, Kabel, Internet):
Bitte senden Sie zwei Kopien des Originalbeitrags auf DVD/CD (zulässige Formate für Radiobeiträge: MP3, MP4; für Fernsehbeiträge: MPG, AVI).

Im Fall einer Nominierung für den deutsch-polnischen Journalistenpreis verpflichten sich die Autoren von Radio- und TV-Beiträgen innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung dem Veranstalter das Manuspkript der Sendung elektronisch (Word-Dokument oder RTF) zuzusenden.

Unabhängig davon, welche Art von Beitrag Sie einsenden und welche Form der Einsendung Sie wählen, muss die Quelle der Erstveröffentlichung im Jahr 2011 klar erkennbar und ggf. überprüfbar sein.

Eingereichte Unterlagen und Aufnahmen werden nicht zurückgesandt.


Autorenrechte


Mit der Anmeldung werden den Veranstaltern des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen eingeräumt.

Für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis wird den Veranstaltern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen auszustrahlen, nachzudrucken oder in die Internetangebote der Veranstalter einzustellen. Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er die Veranstalter insoweit frei.

Mit der Anmeldung wird die Anerkennung der Teilnahmebedingungen bestätigt.


Auswahl, Preisgelder und Verleihung


Für die Kategorien Presse, Hörfunk und Fernsehen wird jeweils ein Preisgeld von 5.000 ausgelobt. Eine Jury aus unabhängigen Experten und Vertretern der beteiligten Institutionen wählt die besten Beiträge aus.

Die Verleihung des Preises einschließlich Statue und Urkunde erfolgt am 15. Mai 2012 im Rahmen der 5. Deutsch-Polnischen Medientage. 2012 finden diese vom 14. bis zum 16. Mai in Schwerin statt.


Anmeldeformular






Anmeldeformular

 

 

Kontakt für Rückfragen:

 

Manfred Krohe

Tel.  49 (331) 866 1282

manfred.krohe@stk.brandenburg.de